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Erbrecht
Das Erbrecht regelt die Vermögensnachfolge von Personen. In unserer Kanzlei
berät Sie Herr RA Thomas Mohr kompetent und erfahren.
Im Idealfall sollte man zu Lebzeiten die Weichen stellen, um spätere
Streitigkeiten und Nachteile zu vermeiden. Wir versuchen Ihre Wünsche zu
verwirklichen. Im Auge muss man auch immer steuerliche Aspekte haben. Aufgrund
geänderter Lebensumstände oder neuer Gesetzgebung ist es oft ratsam, frühere
Lösungen zu überdenken.
Beispielhaft führen wir Ihnen noch ein paar typische Themen aus der anwaltlichen
Praxis auf: |
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Erbe
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Erbengemeinschaft
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Erbschein
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Erbvertrag
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Erbschaftssteuer / Schenkungssteuer
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Freibeträge
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Nachlass,
Auseinandersetzung
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Pflichtteilsansprüche
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Pflichtteilsergänzungsansprüche
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Testament
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Testamentsvollstrecker
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Vermächtnis
Fragen? Nehmen Sie
Kontakt
mit uns auf!
Sachbearbeiter Erbrecht: RA Thomas Mohr
Durchwahl: 02401 / 60 38 80 47
E-Mail: tm@rae-mohr.de
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