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Zivilrecht
Unter Zivilrecht (auch
Privat- und Bürgerliches Recht genannt) versteht man die rechtliche Beziehung
zwischen gleich gestellten Personen.
Letztlich geht es also
um Streitigkeiten zwischen Privatleuten und/oder Geschäftsleuten. Hierunter
fällt auch z.B. das Miet- und Arbeitsrecht, wobei wir auf die eigenen Rubriken
verweisen dürfen.
Dem Zivilrecht gehören aber weiterhin die nach genannten Gebiete an. Sie sind
typische Themen aus unserer anwaltlichen Praxis: |
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Allgemeines
Schuldrecht
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Besonderes
Schuldrecht
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Bürgschaft
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Darlehen
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Dienstverträge
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Forderungseinzug / Inkasso
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Garantie /
Gewährleistung
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Kaufverträge
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Reiseverträge
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Schenkung
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Stellvertretung
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Vollmacht
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Werkverträge
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Sachbearbeiter Zivilrecht: RA Thomas Mohr
Durchwahl: 02401 / 60 38 80 47
E-Mail: tm@rae-mohr.de
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